Die gesetzliche Krankenversicherungspolice bietet ausländischen Staatsbürgern die Möglichkeit, medizinische Dienstleistungen in Krankenhäusern und Kliniken auf gleicher Basis wie Bürger der Russischen Föderation in Anspruch zu nehmen. Die Police selbst ist ebenfalls kostenlos und wird am Tag der Antragstellung ausgestellt.
- Welche Ausländer können eine gesetzliche Krankenversicherungspolice beantragen:Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis;
- Ausländer, die eine TRP haben;
- Aktuelle Bürger von Belarus und den EAWU-Ländern – Armenien, Kasachstan und Kirgisistan;
- Flüchtlinge und Ausländer mit vorübergehender Asylgewährung.
- Seit Januar 2023 wurden folgende Kategorien von Ausländern zu dieser Liste hinzugefügt:Personen, die eine Patent besitzen;
- Personen, denen eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
- Es gibt jedoch einige Nuancen. Zum Beispiel kann ein Ausländer mit einer Patent oder Arbeitserlaubnis eine Police nur dann erhalten, wenn der Arbeitgeber in den letzten 3 Jahren Versicherungsprämien für ihn gezahlt hat.
- Um zum ersten Mal eine gesetzliche Krankenversicherungspolice für einen Ausländer zu beantragen, müssen die Originale der folgenden Dokumente vorbereitet werden:Reisepass oder ein anderes Dokument, das die Identität eines Ausländers bestätigt;
- Dokumente, die die Legalität des Aufenthalts des Ausländers in der Russischen Föderation bestätigen;
- Dokumente, die die Grundlage für das Recht auf den Erhalt der Police bestätigen.
Wenn ein Ausländer zum ersten Mal eine Police beantragt, erhält er einen Auszug aus dem einheitlichen Register der Versicherten. Dieser enthält die persönlichen Daten des ausländischen Staatsbürgers, einen Barcode, die Policennummer, den Namen und die Kontaktdaten der Versicherungsgesellschaft, die die Police ausgestellt hat.